Hiroshima: Gedenken und Geschichtsrevisionismus

Jedes Jahr findet in Kassel eine Gedenkveranstaltung anlässlich der Atombombenabwürfe gegen Japan statt. Dieses Gedenken findet in der Benennung eines Straßenzuges in Kassel nach Hiroshima die offizielle Unterstützung der Stadt. Angesichts der vielen zivilen Opfer der Atombombenabwürfe und des allgemeinen Schreckens, den Atomwaffen verbreiten, erscheint das Gedenken an Hiroshima und Nagasaki moralisch gegen jeden Vorwurf erhaben.

Im Gedenken an die Atombombenabwürfe geraten jedoch die Kategorien der Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum), vom Recht, einen Krieg zu führen (jus ad bellum) und vom Recht im Krieg (jus in bello) durcheinander. Die Atombombenabwürfe gegen Japan sind bis heute umstrittene militärische Handlungen. Hier gibt es also den Streit, ob die Atombombenabwürfe ein Kriegsverbrechen (ein Verstoß gegen das Recht im Krieg) oder eine legitime Kriegshandlung waren. Unabhängig davon waren sie eine militärische Handlung in einem rechtmäßigen und notwendigen Krieg der Alliierten. Fokussiert das Gedenken die Tatsache, dass ein Angriff mit Atombomben zwangsläufig die bei allen Kriegshandlungen zu beachtende Unterscheidung von Zivilisten und Kombattanten unmöglich macht und dass der Einsatz dieser Waffen ein Verstoß gegen das Verbot, vergiftende Waffen einzusetzen, darstellen, so besteht die Gefahr, dass die für den Zweiten Weltkrieg entscheidende Erkenntnis, dass die Achsenmächte (Deutschland, Japan und Italien) einen kriminellen Angriffs- und Vernichtungskrieg führten, in den Hintergrund rückt.

Die Achsenmächte hatten einen Krieg begonnen (Japan gegen China schon 1931), der von Anfang an ein unrechtmäßiger Krieg war und der als Vernichtungskrieg und totaler Krieg sich von allen bisher geführten Kriegen der Moderne unterschied. Die militärischen Aktionen der Achsenmächte richteten sich bewusst und gezielt gegen die Zivilbevölkerung der gegnerischen Staaten und banden im Konzept des totalen Krieges ebenfalls die eigene Zivilbevölkerung in das Kriegsgeschehen ein. Deutschland führte darüber hinaus einen antisemitisch motivierten Ausrottungsfeldzug.

Zu den militärischen Operationen Japans gehörte, wie im Fall der deutschen Kriegsführung in Osteuropa, die Schaffung von „Toten Zonen“. Tote Zonen sind Gebiete, in denen die Zivilbevölkerung von militärischen Einheiten ausgerottet, manchmal auch „nur“ vertrieben oder verschleppt wurde. Die Strategie der „Toten Zonen“ fand vor allem Anwendung durch deutsche Truppen in Weißrussland und durch japanisches Militär in vielen Landstrichen Chinas. Hier nannte sich diese Strategie die Politik der „Drei Alles“: Alles töten – Alles verbrennen – Alles plündern.

Das japanische Militär stand in Sachen Grausamkeit, gezieltem Massenmord, Rücksichtslosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung und Missachtung der Haager Landkriegsordnung den deutschen Nazitruppen in Nichts nach. Der einzige Unterschied zur deutschen Politik war das Fehlen des antisemitischen Vernichtungswahns. Japans Politik zielte nicht darauf ab, eine bestimmte Gruppe von Menschen unabhängig von militärischen Erwägungen systematisch zu vernichten. Die Vernichtungsaktionen gegen Zivilisten und Gefangene durch japanisches Militär waren zwar auch durch rassistische Überlegenheitsideologien begründet, fanden i.d.R. aber im Kontext militärischer Strategien und Aktionen statt.

  • In China führten japanische Flieger erstmalig ein Flächenbombardement gegen eine Stadt durch (Shanghai 1932).

  • In China kamen ca. 10 Millionen Zivilisten durch Säuberungsaktionen der japanischen Armeen um. 2 Millionen Vietnamesen und bis zu 4 Millionen Indonesier verhungerten während der japanischen Besatzung.

  • In Nanking brachten japanische Einheiten nach der Kapitulation der Stadt binnen weniger Wochen ca. 200.000 Zivilisten und bereits entwaffnete chinesische Kriegsgefangene um.

  • In China erprobte das japanische Militär bakterielle und chemische Waffen an Kriegsgefangenen und setzten biologische (Milzbrand, Beulenpest, Cholera) und chemische (Senfgas, Lewisite) Waffen im großen Stil gegen die chinesische Zivilbevölkerung ein. Ca. 580.000 Menschen starben durch diese Waffeneinsätze.

  • In Gefangenenlagern führten japanische Militärs (die berüchtigtste Einheit war die 731ste in Harbin) Menschenversuche an chinesischen Gefangenen und Zivilisten durch. Ein Veteran der Einheit 731 führte nach dem Krieg Japans größtes Pharmaunternehmen.

  • Ca. 200.000 koreanische, chinesische und südostasiatische Frauen wurden von japanischen Militärs zur Prostitution gezwungen (also systematisch vergewaltigt) und müssen heute noch endlos verschleppte, demütigende Prozesse um ihre Entschädigung führen.

  • Mehrere 10.000 alliierte Kriegsgefangene der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Hollands und Australiens und mehrere 100.000 asiatische Kriegsgefangene kamen in japanischen Gefangenenlagern durch willkürliche Tötungen, Misshandlungen, Hunger und Zwangsarbeit um.

Die Abwürfe der Atombomben auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945 und der Einmarsch der sowjetischen Armee in die Mandschurei waren die entscheidenden Maßnahmen, Japan zur Kapitulation zu zwingen. Am 26. Juli 1945 formulierten die Alliierten eine deutliche Aufforderung an die japanische Regierung, den Krieg sofort zu beenden. Diese Aufforderung blieb unbeantwortet. Versuche einzelner japanischer Unterhändler über die Sowjetunion Bedingungen für eine Kriegsbeendigung auszuloten waren nicht autorisiert. Nach dem ersten Atombombeneinsatz wurde die Aufforderung an Japan, sofort und bedingungslos zu kapitulieren, wiederholt. Alle Forderungen wurden von den maßgeblich führenden japanischen Militärs und der japanischen Regierung ignoriert und abgelehnt. Das war auch nach dem zweiten Bombenabwurf auf Nagasaki noch so. Im Gegenteil: Durch abgehörte Funksprüche waren den Amerikanern die Planungen der japanische Militärführung bekannt, einen apokalyptischen Endkampf (Ketsu-Go) bis zum letzten Zivilisten auf dem japanischen Festland zu suchen. Das japanische Truppenkommando zog über eine halbe Million Soldaten und tausende Flugzeuge in dem Gebiet zusammen, das für die Invasion der US-amerikanischen Truppen als geeignet erschien. Es war ebenfalls geplant, mehr oder weniger unbewaffnete Zivilisten gegen die Invasionstruppen ins Feuer zu schicken. Dass dies tatsächlich eine Option der japanischen Militärs war und was die Soldaten der US-Armee bei einer Invasion des japanischen Festlandes erwartete, erfuhren die US-amerikanischen Truppen erstmals bei der Schlacht um Saipan und bei der Eroberung Okinawas. Kurz: Verantwortlich dafür, dass der Krieg nicht vor dem Abwurf der Atombomben beendet wurde, war Japan.

Bis heute fokussiert das Gedenken in Japan die eigenen Opfer, bis heute werden in das offizielle Gedenken japanische Kriegsverbrecher einbezogen. Über die Opfer des japanischen Krieges wird weitgehend geschwiegen. Das seit Jahren in Kassel praktizierte Gedenken an den Atombombenabwurf reproduziert diesen Geschichtsrevisionismus und diese unerträgliche Täter-Opfer-Umkehr. Es gibt in Kassel keinen Platz und keine Straße, die an japanische Kriegsverbrechen oder ausdrücklich an die damit verbundenen Schicksale erinnert. Es gibt in Kassel keine Gedenkveranstaltung, die an den Massenmord japanischer Militäreinheiten in Nanking und an anderen Orten in China erinnert. Es gibt den internationalen Gedenktag für die sogenannten Trostfrauen. Dieser findet am 14. August statt – nicht jedoch in Kassel. Japan war Verbündeter Deutschlands. In der Form deutschen Gedenkens an Hiroshima scheint der Geist dieses Bündnisses auf. Ein erster Schritt gegen diese Schieflage und gegen dieses Unwesen wäre, das Fuldaufer nicht mehr nach Hiroshima zu benennen.

Auch der Bezug der Veranstalter auf heute hinterlässt einen schalen Nachgeschmack. So wird wortreich der Besitz der Atomwaffen der Länder skandalisiert, die diese Waffe in erster Linie zu Abschreckungszwecken vorhalten. So umstritten und gefährlich diese Strategie bis heute ist, sie ist nicht Ausdruck eines politischen Ziels, den Gegner vernichten zu wollen. Die atomare Abschreckungsstrategie war darüber hinaus eine der Voraussetzungen dafür, dass es in der europäischen Nachkriegsordnung zu keinem Krieg kam und sie war wesentlicher Bestandteil der US-Amerikanischen Containment-Politik, die den westeuropäischen Staaten bei aller Widersprüchlichkeit eine freie und demokratische Verfasstheit garantierte.

Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat 1996 festgestellt, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen verboten sind, also gegen das Völkerrecht verstoßen. Der Gerichtshof lässt nur eine Ausnahme zu: Den extremen Fall der Selbstverteidigung eines Staates, wenn das Überleben dieses Staates gefährdet ist. Die politische und militärische Führer des Iran haben mehrfach die Vernichtung Israel als politisches Ziel formuliert. Der Iran ist somit, neben Nordkorea, die einzige Nation der Welt, die explizit konkrete Vernichtungsdrohungen gegen eine andere Nationen ausspricht; das ist den Veranstaltern keine Silbe wert. Das Vorgehen der USA, die iranische Atomwaffe zu verhindern, dürfte bei den Veranstaltern des Gedenkens eher Kritik denn Zustimmung hervorrufen, die europäische Appeasementpolitik dem Iran gegenüber dagegen eher begrüßt werden.

Kassel ist Partnerstadt der israelischen Stadt Ramat Gan. Wir erwarten von der Politik in Kassel angesichts der iranischen Bedrohungspolitik und dessen aktive Unterstützung des antisemitischen Terrors ein klares Zeichen der Solidarität mit Israel. Wir erwarten auch, dass die deutsche und europäische Appeasementpolitik dem Iran gegenüber von Kassel eindeutig verurteilt wird. Ein Engagement gegen Atomwaffen in historischer Verantwortung muss heute vor allem heißen: Stoppt das iranische Atomprogramm!

Literaturhinweise:

Gar Alperovitz, Hiroshima. Die Entscheidung für den Abwurf der Bombe, Hamburg 1995.

Barton J. Bernstein, Understanding the Atomic bomb and the Japanese Surrender: Missed Opportunities, Little-Known Near Disasters, and Modern Memory. Diplomatic History 1995.

John W. Dower, War Without Mercy: Race and Powerin the Pacific War, 1987 Pantheon

Richard B. Frank, Downfall. The End of the Imperial Japanese Empire, New York 1999

Rainer Hofmann, Völkerrecht II, 7. Teil: Das Recht bewaffneter Konflikt, Frankfurt 2012

Rainer Hofmann, § 21. Humanitäres Völkerrecht (Überblick)

Yuji Ishida, Die japanischen Kriegsverbrechen in China 1931-1945, in: W.Wette u. Ueberschär, Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2001.

Japanische Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg, Wikipedia.

George F. Kennan, Containment: 40 Years Later: Containment Then and Now, in: Containment: Concept and Policy, (ed.) Terry L. Deibel and John Lewis Gaddis, pp. 23-31. 1985; (Foreign Affairs, Spring, 1987)

Hinterlasse einen Kommentar